Nicht
alle Schüler/innen schaffen es auf Anhieb alle
erforderlichen Regeln einzuhalten. Darum haben wir uns überlegt,
wie wir ihnen helfen können, wenn mehrfache Ermahnungen
und Elterninformationen nicht den gewünschten Erfolg
gezeigt haben.
Diese
Schüler/innen erhalten noch einmal die Möglichkeit in
einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung mit ihren
Eltern, ihrer/m Klassenlehrer/in und der Schulleitung zu
versprechen, sich nunmehr noch mehr Mühe bei Einhaltung
unserer Schulregeln zu geben.
Außerdem bieten wir zusätzliche Hilfe und Unterstützung
durch unsere Schulsozialpädagogin und Beratungslehrer an.
Sollte es trotzdem wieder zu Regelverstößen kommen,
befindet die Klassenkonferenz über weitere Erziehungs-
und Ordnungsmaßnahmen, die dafür im § 61 des niedersächsischen
Schulgesetzes vorgesehen sind.
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