Folgende
Leitideen begründen das Trainingsraumverfahren:
-
Erziehung
zur Selbstverantwortung
-
ungestörter
und entspannter Unterricht
Die
wesentlichen Ziele des Programms sind:
1.
die lernbereiten Schüler/innen zu schützen und
ihnen entspannten, ungestörten und qualitativ guten
Unterricht anzubieten.
2.
häufig
störenden Schüler(n)/innen Hilfen anzubieten, die darauf
ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern
und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen
erwerben.
Dabei
stehen die folgenden Grundprinzipien der Schule im
Vordergrund:
-
Jede/r Schüler/in hat das Recht auf einen guten
Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
-
Jede/r
Lehrer/in hat das Recht auf einen störungsfreien
Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.
-
Rechte
und Pflichten von Lehrkräften und Schüler(n)/innen müssen
von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
Diese
Ziele sollen mit folgendem Verfahren erreicht
werden:
Den
Erziehungsberechtigten und den Schüler(n)/innen wird zunächst
die Trainingsraummethode genau erläutert. Die allgemeinen
Unterrichtsregeln sowie das genaue Ablaufschema werden gut
sichtbar in den Klassen- und Fachräumen ausgehängt.
Stört
ein/e Schüler/in den Unterricht, werden ihr/ihm fünf
festgelegte Fragen gestellt:
1.
Was tust du gerade?
2. Gegen welche Regel verstößt du?
3. Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt?
4.
Wofür entscheidest du dich?
5. Wenn du wieder störst, was passiert dann?
Entscheidet
sich der/die Schüler/in zu bleiben und sein störendes
Verhalten zu lassen, darf er weiter am Unterricht
teilnehmen. Sein Name wird an die Tafel geschrieben.
Sollte
eine weitere Störung von ihr/ihm in derselben Stunde
erfolgen, hat sie/er sich für den Trainingsraum (TR)
entschieden.
Der/die
Schüler/in erhält im TR Hilfe und Unterstützung
durch die TR-Lehrkraft, das Störungsverhalten zu
reflektieren und einen genauen Plan zu erstellen, was
sie/er stattdessen tun kann.
Weigert
sich ein/e Schüler/in in den TR zu gehen, wird ein/e
Erziehungsberechtigte/r telefonisch informiert, verbunden
mit der Bitte, ihr/sein Kind sofort vom Schulzentrum
abzuholen. Der versäumte Unterrichtsstoff und die
Hausaufgaben müssen nachgeholt werden.
Beim
dritten TR-Besuch im Halbjahr werden die Eltern
schriftlich über die bisherigen Vorfälle unterrichtet.
Ein
Beratungsgespräch mit den Eltern wird auch dann
erforderlich, wenn der/die Schüler/in zum fünften Mal
innerhalb eines Halbjahres im TR erscheint.
Verweigern
sich Schüler/innen und/oder Erziehungsberechtigte grundsätzlich
einem Gespräch, wird die Schulleitung informiert. Bevor
der/die Schüler/in nicht bei der Schulleitung gewesen
ist, darf sie/er nicht wieder am Klassenunterricht
teilnehmen.
Die
Besuche im TR wirken sich auf die Bemerkung im Zeugnis zum
Arbeits- und/oder Sozialverhalten aus.
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