Schulzentrum Helpsen
Haupt- und Realschule

 

Offene Ganztagsschule

 



 

 

 

 

 

 

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Folgende Leitideen begründen das Trainingsraumverfahren:

-          Erziehung zur Selbstverantwortung

-          ungestörter und entspannter Unterricht

Die wesentlichen Ziele des Programms sind:

 

1.      die lernbereiten Schüler/innen zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten und qualitativ guten Unterricht anzubieten.

2.      häufig störenden Schüler(n)/innen Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen  Schlüsselqualifikationen erwerben.

Dabei stehen die folgenden Grundprinzipien der Schule im Vordergrund:

 

-          Jede/r Schüler/in hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.

-          Jede/r Lehrer/in hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.

-          Rechte und Pflichten von Lehrkräften und Schüler(n)/innen müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

 

Diese Ziele sollen mit folgendem Verfahren erreicht werden:

 

Den Erziehungsberechtigten und den Schüler(n)/innen wird zunächst die Trainingsraummethode genau erläutert. Die allgemeinen Unterrichtsregeln sowie das genaue Ablaufschema werden gut sichtbar in den Klassen- und Fachräumen ausgehängt.

Stört ein/e Schüler/in den Unterricht, werden ihr/ihm fünf festgelegte Fragen gestellt:

1.      Was tust du gerade?

2.      Gegen welche Regel verstößt du?

3.      Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt?

4.      Wofür entscheidest du dich?         

5.      Wenn du wieder störst, was passiert dann?

Entscheidet sich der/die Schüler/in zu bleiben und sein störendes Verhalten zu lassen, darf er weiter am Unterricht teilnehmen. Sein Name wird an die Tafel geschrieben.

Sollte eine weitere Störung von ihr/ihm in derselben Stunde erfolgen, hat sie/er sich für den Trainingsraum (TR) entschieden.

Der/die Schüler/in erhält im TR Hilfe und Unterstützung durch die TR-Lehrkraft, das Störungsverhalten zu reflektieren und einen genauen Plan zu erstellen, was sie/er stattdessen tun kann.

Weigert sich ein/e Schüler/in in den TR zu gehen, wird ein/e Erziehungsberechtigte/r telefonisch informiert, verbunden mit der Bitte, ihr/sein Kind sofort vom Schulzentrum abzuholen. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben müssen nachgeholt werden.        

Beim dritten TR-Besuch im Halbjahr werden die Eltern schriftlich über die bisherigen Vorfälle unterrichtet.

 

Ein Beratungsgespräch mit den Eltern wird auch dann erforderlich, wenn der/die Schüler/in zum fünften Mal innerhalb eines Halbjahres im TR erscheint.

 

Verweigern sich Schüler/innen und/oder Erziehungsberechtigte grundsätzlich einem Gespräch, wird die Schulleitung informiert. Bevor der/die Schüler/in nicht bei der Schulleitung gewesen ist, darf sie/er nicht wieder am Klassenunterricht teilnehmen.

Die Besuche im TR wirken sich auf die Bemerkung im Zeugnis zum Arbeits- und/oder Sozialverhalten aus.

 

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