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Um einen rei­bungs­losen und unfall­freien Ab­lauf des Schü­ler­trans­port zu ge­währleis­ten, bitten wir alle Erziehungsberechtigten, fol­gende Punkte zu be­achten und mit ihren Kin­dern zu be­spre­chen, so wie wir es auch in der Schule tun werden.

 


Neue Regelung

 

Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 werden von der Polizei ausgebildete Schüler/innen als sogenannte „Bus-Scouts“ im Schulbusverkehr eingesetzt. Während ihres Einsatzes tragen sie ein Erkennungsband mit dem Schullogo. Ihre Aufgabe besteht darin, in Absprache mit den Busfahrern, einen sicheren, konfliktfreien Bustransport zu ermöglichen.

Sie sind Ansprechpartner/innen für alle Schüler/innen.

Halten sich Schüler/innen nicht an die unten aufgeführten Regeln, so werden sie von den Bus-Scouts angesprochen und gegebenenfalls zu einem Gespräch zusammen mit unseren Streitschlichtern eingeladen. Unser Ziel ist es, durch eine gewaltfreie Konfliktlösung die Sicherheit bei Busfahrten zu erhöhen.
 

 

1.   Jede/r Busfahrschüler/in sollte pünkt­lich bei der Halte­stelle sein, denn der Fahrplan muss eingehalten werden. Die von der Schule aus­ge­stellte Fahr­karte muss täg­lich vor­gezeigt werden. Ihr Verlust muss kostenpflichtig ersetzt werden.

 

2.   Sollte ein/e Schü­ler/in den Bus ver­säumen, muss sie/er selbst für ihren/seinen Trans­port zur Schu­le sorgen.

3.    Den An­wei­sungen des Bus­fah­rers und/oder den Bus-Scouts ist Folge zu leis­ten, ebenso den Auf­sicht füh­renden Leh­rern an der Halte­stelle der Schule.

4.   Wenn Schü­ler/innen ab­sicht­lich oder fahr­lässig die Sicher­heit des Schul­bus­ver­kehrs gefährden, können sie auf Zeit vom Trans­port aus­geschlos­sen werden.

 

5.   Der Bus­fahrer und die Bus-Scouts haben kein Züchti­gungs­recht und dürfen auch kein Kind auf offe­ner Stre­cke aus dem Bus weisen.

 

6.   Alle Schü­ler/innen sollen nur mit dem für sie rich­tigen Bus fahren. So ver­meiden wir Überbelegun­gen und Staus an den Halte­stel­len. Aus auf­sichts­recht­lichen Grün­den müssen die Schü­ler/innen gleich nach Schul­schluss nach Hau­se fahren. Ein längeres Ver­weilen auf dem Schul­ge­lände wird nicht ge­stat­tet.

 

7.   Die älte­ren Schü­ler/innen soll­ten Sitz­plätze für die jünge­ren lassen und Steh­plätze übernehmen, weil sie sich besser an den Sicher­heits­ein­rich­tungen fest­halten können.

 

8.   Jede/r  Fahrschüler/in sollte sich an einige sehr wich­tige Ver­hal­tens­regeln halten:

  •          wäh­rend der Fahrt sitzen blei­ben, bzw. bei Steh­plät­zen fest­halten

  •          beim Ein- und Aus­stei­gen nicht drän­geln

  •          nie dem Bus ent­gegen- oder nach­laufen

  •          die Fahr­bahn erst nach Abfahrt des Busses über­queren

  •          an der Halte­stelle ordent­lich auf­stel­len

 

9.   Wenn die Kinder mit Schul­bussen zur Schu­le kommen, so ist die Ver­ant­wort­lich­keit der Eltern für das Be­nehmen der Kinder nicht auf­geho­ben.

 

10.  Sollten die Erziehungsberechtigten Ihr Kind mit dem PKW zur Schu­le brin­gen, so müssen sie dafür sorgen, dass der Schul­bus­ver­kehr nicht be­hin­dert wird. Das Halte­ver­bot muss beachtet werden und das Kind sollte zügig an der Seite zur Schule aus­stei­gen, um Platz für folgende Fahrzeuge zu machen.

 

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