Schulzentrum Helpsen
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Wichtige Hinweise

Für die reibungs- und gefahrlose Durchführung des Sportunterrichts bitten wir um die Beachtung folgender grundsätzlicher Verhaltensregeln:

1.        Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Sportarbeitsgemeinschaften, für die Schülerinnen und Schüler sich einmal entschieden haben. Diese können frühestens nach einem halben Jahr wieder verlassen werden.

2.        Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme beim Sportunterricht sind in der Regel vor der jeweiligen Stunde vorzuweisen. Bei nicht erkennbarer Erkrankung kann die Befreiung von der Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht werden.

3.        Von der Teilnahme befreite Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel beim Sportunterricht anwesend sein. Sie können ggf. leichte Hilfsdienste leisten und außerdem aus der Beobachtung der anderen Schülerinnen und Schüler lernen.

4.        Die Sportlehrkräfte müssen von den Eltern schriftlich informiert werden, wenn ihr Kind unter einer Krankheit leidet, auf die bei der Durchführung bestimmter Übungen Rücksicht genommen werden muss. Gleichzeitig ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.

5.        Die Menstruation ist keine Krankheit, sondern ein natürlicher Vorgang. Deshalb sollten Schülerinnen grundsätzlich auch während dieser Zeit am Sportunterricht teilnehmen. Dabei sollten sie selbst entscheiden lernen, welche Übungen sie während dieser Zeit mitmachen können und wann sie besser pausieren (aus „Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport“).

6.        Das Tragen von Sportkleidung ist vorgeschrieben. Die Sportkleidung sollte gesondert mitgebracht werden. Sie darf nur während des Sportunterrichts getragen werden. Zur Sportkleidung gehören: Sporthemd und Sporthose, Sportschuhe, Sportsocken, Sportunterzeug, evtl. Trainingsanzug. Aus hygienischen Gründen ist das Sportzeug nach der Sportstunde auszuziehen.

Von allen Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie sich nach der Sportstunde waschen oder duschen. Dazu brauchen sie ein Handtuch.

7.        Mit Straßenschuhen oder Turnschuhen, mit denen draußen gelaufen wird, darf die Sporthalle nicht betreten werden. Die Turnschuhe müssen nicht abfärbende, möglichst helle Sohlen haben.

8.        Für Brillenträger wird dringend empfohlen, eine Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern zu tragen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

9.        Alle Gegenstände, deren Tragen zu Verletzungen führen kann (Uhren, Ringe, Ketten, Piercings usw.) sind vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.

10.     Wegen hoher Unfallgefahr ist während des Sportunterrichts jede Aufnahme von Nahrung, insbesondere von Kaugummi und Süßigkeiten nicht zulässig.

11.     Für den fahrlässigen Verlust von Wertsachen wie Uhren, Schmuck und Geld kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

Für weitere Auskünfte stehen die Sportlehrkräfte gerne zur Verfügung. Wir bitten die Eltern um ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
   

Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer im Schulzentrum Helpsen

 

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