Wichtige
Hinweise
Für
die reibungs- und gefahrlose Durchführung des
Sportunterrichts bitten wir um die Beachtung folgender
grundsätzlicher Verhaltensregeln:
1.
Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das
gilt auch für Sportarbeitsgemeinschaften, für die Schülerinnen
und Schüler sich einmal entschieden haben. Diese können
frühestens nach einem halben Jahr wieder verlassen
werden.
2.
Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme beim
Sportunterricht sind in der Regel vor der jeweiligen
Stunde vorzuweisen. Bei nicht erkennbarer Erkrankung kann
die Befreiung von der Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen
Attestes abhängig gemacht werden.
3.
Von der Teilnahme befreite Schülerinnen und Schüler
sollen in der Regel beim Sportunterricht anwesend sein.
Sie können ggf. leichte Hilfsdienste leisten und außerdem
aus der Beobachtung der anderen Schülerinnen und Schüler
lernen.
4.
Die Sportlehrkräfte müssen von den Eltern
schriftlich informiert werden, wenn ihr Kind unter einer
Krankheit leidet, auf die bei der Durchführung bestimmter
Übungen Rücksicht genommen werden muss. Gleichzeitig ist
die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
5.
Die Menstruation ist keine Krankheit, sondern ein
natürlicher Vorgang. Deshalb sollten Schülerinnen grundsätzlich
auch während dieser Zeit am Sportunterricht teilnehmen.
Dabei sollten sie selbst entscheiden lernen, welche Übungen
sie während dieser Zeit mitmachen können und wann sie
besser pausieren (aus „Grundsätze und Bestimmungen für
den Schulsport“).
6.
Das Tragen von Sportkleidung ist vorgeschrieben.
Die Sportkleidung sollte gesondert mitgebracht werden. Sie
darf nur während des Sportunterrichts getragen werden.
Zur Sportkleidung gehören: Sporthemd und Sporthose,
Sportschuhe, Sportsocken, Sportunterzeug, evtl.
Trainingsanzug. Aus hygienischen Gründen ist das
Sportzeug nach der Sportstunde auszuziehen.
Von
allen Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie
sich nach der Sportstunde waschen oder duschen. Dazu
brauchen sie ein Handtuch.
7.
Mit Straßenschuhen oder Turnschuhen, mit denen
draußen gelaufen wird, darf die Sporthalle nicht betreten
werden. Die Turnschuhe müssen nicht abfärbende, möglichst
helle Sohlen haben.
8.
Für Brillenträger wird dringend empfohlen, eine
Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern zu tragen.
Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.
9.
Alle Gegenstände, deren Tragen zu Verletzungen führen
kann (Uhren, Ringe, Ketten, Piercings usw.) sind vor
Beginn des Sportunterrichts abzulegen.
10.
Wegen hoher Unfallgefahr ist während des
Sportunterrichts jede Aufnahme von Nahrung, insbesondere
von Kaugummi und Süßigkeiten nicht zulässig.
11.
Für den fahrlässigen Verlust von Wertsachen wie
Uhren, Schmuck und Geld kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Für
weitere Auskünfte stehen die Sportlehrkräfte gerne zur
Verfügung. Wir bitten die Eltern um ihr Verständnis und
ihre Mithilfe.
Die
Sportlehrerinnen und Sportlehrer im Schulzentrum Helpsen
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